
Angesichts der jüngsten Feuerwehreinsätze durch Kohlenmonoxid hat der DFV-Pressedienst
eine Meldung zur Warnung herausgegeben. Die Weiterverbreitung der DFV-Presseinformationen
durch Feuerwehren ist ausdrücklich erwünscht. Die Inhalte sind auch frei
zur Verwendung für die eigene lokale/regionale Pressearbeit der Feuerwehren. Mehr Informationen
unter:www.feuerwehrverband.de/presse.
Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen:
Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig ist eine
fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen“, warnt Hartmut Ziebs,
Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, angesichts der jüngsten Feuerwehreinsätze
aufgrund von teils tödlich verlaufenen Kohlenmonoxidvergiftungen.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen
Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas frei: „Der Benzin-Rasenmäher
oder die Benzin-Kettensäge sollte deshalb nie in der geschlossenen Garage
repariert und dann ausprobiert werden“, mahnt Ziebs.
„Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren
aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist“, erklärt der DFVVizepräsident.
Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen
(Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies
bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. „Schon im Verdachtsfall
einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Ziebs.
• Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen
ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung.
Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
• Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen
Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
• Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise
verursachende gasbetriebene Gerät aus.
• Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die
europaweit gültige Notrufnummer 112!
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen,
Unfälle zu verhindern:
• Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage
zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht.
So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und
die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch
Vogelnester verursacht werden.
• Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze
der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen,
sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
• Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid
warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme.
Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem
im Versandhaus des
Bericht:
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